Schwerbehinderung

Definition laut SGB IX:

Gesundheitliche Einschränkungen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, gleichgestellt bei weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen laut SGB IX vorliegen. D.h. wenn infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht zu erlangen oder nicht erhalten werden kann (gleichgestellte behinderte Menschen).

Die körperliche Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt. Lehrgänge für Schwerbehinderte müssen auf diese besondere Situation abgestimmt sein und nach individuellen Möglichkeiten und Zielen qualifizieren können.

Information zu alternativen Berufsfeldern und -bildern und Erarbeiten persönlicher Ist-Daten:

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  • Interessensanalyse / Weiterbildungsbedarf
  • der regionale Arbeitsmarkt, Infosysteme zum Arbeitsmarkt
  • Anforderungsprofile möglicher Tätigkeitsfelder
  • gesundheitliche Anforderungen
  • berufliche Alternativen

Unterrichts- und Trainingsprogramme zur Leistungsfindung und Arbeitsmarktplazierung

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  • Stellenmarktanalyse und Firmenkontakte

Netzwerk regionaler Arbeitsmarkt

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